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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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Blauzungenkrankheit BTV 6

Im Amtsblatt der EU wurde heute die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/150 DER KOMMISSION vom 20. Januar 2023 zur Änderung bestimmter Anhänge der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 hinsichtlich der Genehmigung oder Aberkennung des Status seuchenfrei für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen veröffentlicht.

Hierin heißt es:

(13) Hinsichtlich der Infektion mit BTV hat Deutschland der Kommission Informationen übermittelt, aus denen hervorgeht, dass die Bedingungen für die Anerkennung des Status seuchenfrei in Bezug auf BTV im gesamten Bundesland Saarland und in bestimmten Teilen des Bundeslands Rheinland-Pfalz erfüllt sind. Die Bewertung der Kommission hat ergeben, dass der Antrag die in Teil II Kapitel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 festgelegten Kriterien für die Gewährung des Status seuchenfrei in Bezug auf BTV erfüllt. Daher sollte diese Zone in Anhang VIII Teil I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 mit dem Status seuchenfrei" in Bezug auf die Infektion mit BTV aufgenommen werden.

Anhang VIII Teil I wird wie folgt geändert:

a) Der Eintrag für Deutschland erhält folgende Fassung:

Weiter im Bereich Interna.

Nach Artikel 2 tritt diese Verordnung … am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Nach Mitteilung des MKUEM ist das am Donnerstag, 26. Januar 2023.

Die Verordnung und die Mail des MKUEM können im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 

Der Bayerische Vieh- und Fleischhandelsverband e. V. hat uns soeben folgende Pressemitteilung übermittelt:

Verband hebt die Bedeutung des Bamberger Schlachthofs für die regionale Lebensmittelversorgung hervor und übt scharfe Kritik an dem Bürgerbegehren, das von der Fraktion VOLT/ÖDP/Bambergs Mitte zur Schließung des Schlachthofs initiiert wurde.

München/Bamberg – Die Unausgewogenheit und vollkommen einseitige Betrachtungsweise, mit der die Fraktion Volt/ÖDP/Bambergs Mitte und Grundstücksspekulanten die Debatte um den Erhalt des Bamberger Schlachthofs führen, hat der Vorsitzende des Regierungsbezirks Oberfranken des Bayerischen Vieh- und Fleischhandelsverbandes, Werner Göppner, zum Anlass genommen, auf die Bedeutung des Schlachthofs für die Region und die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln hinzuweisen.

Sind sich diese Politiker überhaupt darüber im Klaren, dass nicht nur die Mehrheit der Bamberger, sondern auch insgesamt die Mehrheit der Bundesbürger keine Vegetarier sind und dass die Bürger in Bamberg deshalb ein elementares Interesse am Erhalt des Schlachthofs haben? Wie sollen Bambergs Metzgereien und die vielen Hotels und Gaststätten in Bamberg und Umgebung nachhaltig mit frischem Fleisch versorgt werden, wenn der Schlachthof schließt? Wir finden es unverantwortlich, mit welch scheinheiligen Argumenten die Grundstücksspekulanten, die lieber heute als morgen den Schlachthof schließen würden, um dort teure Wohnungen oder Designerbüros entstehen zu lassen, diese Debatte führen. Es kann doch nicht sein, dass sich die Mehrheit der Bevölkerung dem Diktat einiger Gutmenschen und diesen scheinheiligen Grundstücksspekulanten beugen muss, so Werner Göppner, Vorsitzender des Regierungsbezirks Oberfranken im Bayerischen Vieh- und Fleischhandelsverband anlässlich der Diskussion um den Erhalt des Bamberger Schlachthofs.

 

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat uns soeben den Grundsatzerlass zum Transport von Kälbern ab dem 1. Januar 2023 übermittelt.

Zweck des Erlasses ist ein einheitlicher Vollzug der Hessischen Vollzugsbehörden im Hinblick auf §10 Abs. 4 Tierschutztransportverordnung.

Er kann im Bereich Interna heruntergeladen werden. Er steht unter dem Vorbehalt, dass das BMEL nicht eine andere Rechtsauffassung vertritt.

Auch der niedersächsische Erlass kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 

Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns (Gz.: 6230-0012#2022/0001) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie darüber informieren, dass die EU-Kommission voraussichtlich in der nächten Woche - im Ständigen Veterinärausschuss in Brüssel - über einen Antrag des Landes Rheinland-Pfalz und des Saarlands zur Verkleinerung der Blauzungen (BT) -Restriktionszone entscheiden wird.

Die Verkleinerung und damit der Status frei von Blauzunge würde mit Genehmigung unseres Antrags für alle Landesteile gelten, außer für den Eifelkreis Bitburg-Prüm, den Landkreis Vulkaneifel, den Landkreis Bernkastel-Wittlich, den Landkreis Trier-Saarburg und die Stadt Trier; ebenso für das ganze Saarland.

Die Antragstellung für die noch nicht BT-freien Landkreise und die Stadt Trier sind nach Rücksprache mit der EU-Kommission erst nach Ablauf von 24 nach dem letzten Fall in der Region möglich; dieser Antrag wird im Februar 2023 bei der EU-Kommission eingereicht (letzter Fall im Eifelkreis Bitburg-Prüm im Februar 2021).

Bitte planen Sie für zukünftige Transporte von Kälbern, Rindern, Schafen und Ziegen ein, dass die Blauzungen (BT)-Anforderungen dann nur noch für die nicht freien Gebiete in Rheinland-Pfalz gelten. Ein Transport empfänglicher Tiere aus BT-freien Gebieten in nicht BT-freie Gebiete (BIT, DAU, WILL, TR) verpflichtet zu Maßnahmen dieser Tiere, sofern diese wieder aus dem Gebiet heraus verbracht werden sollen (Impfung, Untersuchung – je nach Zielort, wie bisher auch). Dies gilt insbesondere für Kälbertransporte zu Sammelstellen – was aus Kosten- und Tierschutzgründen vermieden werden sollte.

Bei Genehmigung des Antrags durch die EU-Kommssion wird die Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 im Anhang VIII (Teil Blauzunge) entsprechend geändert, worüber wir Sie umgehend informieren werden – derzeit gehe ich von einer Veröffentlichung im Januar 2023 aus.

Bitte informieren Sie Ihre Mitglieder - und leiten Sie diese Information gerne auch an Transporteure, Händler und Sammelstellen weiter.

Das LUA wird geben die Landkreise entsprechend zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

28. Oktober 2022; 13:01 Uhr_Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Tiertransporte aus Deutschland werden deutlich eingeschränkt

BMEL zieht weitere Veterinärbescheinigungen für Exporte in Drittstaaten zurück

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) schränkt Tiertransporte aus Deutschland in Länder außerhalb der EU weiter deutlich ein: Deutsche Veterinärbescheinigungen für Exporte lebender Rinder, Schafe und Ziegen zur Zucht werden mit Wirkung vom 1. Juli 2023 zurückgezogen. Zuvor wurden bereits entsprechende Veterinärbescheinigungen für alle Mast- und Schlachttiere aus Deutschland in Drittländer zurückgezogen.

Bundesminister Cem Özdemir: Wir können nicht länger zusehen, wie Tiere auf langen Transporten leiden oder qualvoll sterben. Deshalb begrenzen wir die Transporte aus Deutschland in Länder außerhalb der EU, soweit wir das selbst können. Damit nationale Beschränkungen nicht umgangen werden, brauchen wir aber auch dringend bessere gemeinsame Regeln in Europa.

Ziel der Bundesregierung ist es, den Tierschutz beim Transport weiter zu stärken. Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir hat sich daher bereits in Brüssel für ein EU-weites Verbot von Langstreckentransporten eingesetzt. Dazu hatte Özdemir im Juli – im Schulterschluss mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen aus Dänemark, Belgien, den Niederlanden und Schweden (Vught-Gruppe) – ein Positionspapier zum Tierschutz beim Transport an die EU-Kommission gerichtet, um auf die Dringlichkeit einer Anpassung des EU-Tiertransportrechts hinzuweisen.

Cem Özdemir: Es ist keinem Tier geholfen, wenn nationale Verbote umgangen werden, indem Tiere zunächst in einen anderen Mitgliedstaat gebracht werden, um sie von dort aus in Drittländer zu exportieren. Die Europäische Kommission sollte nun schnell handeln.

Mit dem Zurückziehen der Veterinärbescheinigungen für lebende Wiederkäuer zu Zuchtzwecken können diese ab dem Stichtag 1. Juli 2023 nicht mehr verwendet werden. Statt des Transports lebender Tiere zur Zucht wird der Fokus künftig noch mehr darauf liegen, genetisches Material auszutauschen bzw. die Tierzucht bei Handelspartnern zu verbessern. Dazu stimmt das BMEL mit Drittstaaten Veterinärzertifikate für den Export von beispielsweise Rindersamen ab.

Das BMEL hat uns heute um 12:35 Uhr ein diesbezügliches Schreiben per Mail übermittelt.

Dieses kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 

 

Das BMEL hat die nachfolgende Pressemitteilung übermittelt.

Wir veröffentlichen an dieser Stelle die komplette Pressemitteilung, weisen aber darauf hin, dass es im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Verbände auch (konstruktive) Kritik gegeben hat, die wohl kaum berücksichtigt wurde….

 

Bundeskabinett beschließt verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung

Özdemir: Wichtiger Schritt hin zu einer zukunftsfähigen Tierhaltung

Das Bundeskabinett hat heute den von dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft,Cem Özdemir, vorgelegten Gesetzentwurf zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen sie gewonnen wurden, beschlossen (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – TierHaltKennzG).

 

Das BMEL teilt wie folgt mit:

Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, dass die Anschubfinanzierung für den Umbau der Tierhaltung in Höhe von einer Milliarde Euro ab 2023 bestmöglich genutzt werden kann. Sie kann nicht nur für Investitionen in den Umbau der Ställe verwendet werden, sondern auch, um die tierhaltenden Betriebe bei laufenden Mehrausgaben zu unterstützen, wenn weniger Tiere besser gehalten werden.

Dazu Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir: Es ist ein wichtiges Signal an die Landwirtinnen und Landwirte, dass wir sie auf dem Weg zu einer zukunftsfesten Tierhaltung unterstützen. Es ist auch ein Signal an die Verbraucherinnen und Verbraucher, dass wir ihrem Wunsch nach besserer Tierhaltung nachkommen. Wir stärken zugleich das Tierwohl und schützen Klima und Umwelt. Die Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte ist im gesellschaftlichen Interesse, denn wir brauchen ihre Veränderungsbereitschaft, um auch künftig unsere Ernährung zu sichern und zugleich unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Das muss uns etwas wert sein, damit wir auf dem Weg zu einer nachhaltigen Landwirtschaft gemeinsam vorankommen.

 

Keine Sperrzonen mehr in Deutschland aufgrund von ASP bei Hausschweinen

Die EU-Kommission hat der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beantragten Verkürzung der Dauer der Sperrzone III im Landkreis Uckermark in Brandenburg zugestimmt. Damit sind die Sperrmaßnahmen in diesem Teil Brandenburgs ab 8. Oktober 2022 aufgehoben.

Die ursprüngliche Dauer der Sperrzonen wurde somit von zwölf auf drei Monate verringert - dies stellt für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe und die Fleischwirtschaft eine enorme Erleichterung dar. Die Sperrzone III wird bei Ausbruch der ASP in Hausschweinbeständen eingerichtet und setzt sich zusammen aus einer Schutzzone (Radius 3 km) und einer Überwachungszone (Radius 10 km).

Die Einrichtung dieser Sperrzone erfolgte Anfang Juli 2022, aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Schweine-haltenden Betrieb in einem Gebiet, das frei ist von ASP bei Wildschweinen. Das BMEL konnte nach Vorstellung und Verteidigung des umfassenden Antrags Brandenburgs bei der Europäischen Kommission und bei den EU-Mitgliedstaaten erreichen, dass die Abstimmung über die entsprechende Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/605 im schriftlichen Umlaufverfahren zu Gunsten Deutschlands erfolgte. Mit Veröffentlichung der Änderung durch die EU-Kommission heute, sind die Sperrmaßnahmen in diesem Teil Brandenburgs ab 8. Oktober 2022 aufgehoben.

Auch bei diesem Vorgang hat das BMEL in bewährter Weise das betroffene Bundesland unterstützt! Dabei kommt Deutschland insbesondere zu Gute, dass sowohl die EU-Kommission als auch die Mitgliedstaaten großes Vertrauen in die in Deutschland angewandte Bekämpfungsstrategie haben und den Erfolg auch bei der Bekämpfung der ASP in der Wildschweinpopulation anerkennen. Diese begründet sich unter anderem in der Einrichtung sog. weißer Zonen - abgegrenzte Gebiete, in denen die Wildschweinpopulation mit verschärften Maßnahmen drastisch reduziert wird, um einer Weiterverbreitung der Seuche in noch ASP-freie Gebiete wirksam entgegenzuwirken.

Da alle ASP-Sperrzonen, die bisher aufgrund von Ausbrüchen in Hausschweinebeständen in Deutschland eingerichtet wurden, bereits aufgehoben wurden, gibt es ab 8. Oktober 2022 in Deutschland nur noch ASP - Sperrzonen aufgrund von ASP-Fällen beim Wildschwein.

 

Das BMEL teilt wie folgt mit:

Auf Betreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die EU-Kommission die Aufhebung der niedersächsischen ASP-Sperrzonen um neun Tage auf den 5. Oktober 2022 vorverlegt. Die entsprechende Änderung hat die EU-Kommission heute veröffentlicht. Der Ausschuss der Mitgliedsstaaten hatte dem Durchführungsbeschluss im schriftlichen Umlaufverfahren zugestimmt. Das bedeutet das Ende von Sperrmaßnahmen in Niedersachsen zum 5. Oktober 2022. Die EU-Kommission hatte im bisherigen Durchführungsbeschluss irrtümlich die Frist bis zum 14. Oktober genannt. Darauf hatte das BMEL hingewiesen.

Das BMEL unterstützt in bewährter Weise engagiert die betroffenen Bundesländer bei der Erstellung der Anträge und der Darlegung der ASP-Bekämpfung gegenüber der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten mit Nachdruck. So konnte nun auch im zuständigen Ausschuss bezogen auf Brandenburg erstmals erreicht werden, dass sich die Ausweisung des Gebietes, in dem die ASP bei Wildschweinen nachgewiesen wurde (Sperrzone II) nur auf das Gebiet des Schutzkorridors bis zur polnisch-deutschen Grenze erstreckt. Auch für Sperrzone II gelten umfangreiche Verbringungsbeschränkungen für lebende Schweine, deren Erzeugnisse und Folgeprodukte.

Damit erkennen die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission die Wirksamkeit des bereits etablierten ASP-Schutzkorridors entlang der polnisch-deutschen Grenze an. Durch dessen Beschaffung und den innerhalb des Schutzkorridors und der angrenzenden Gebiete durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen soll die Migration von infizierten Wildschweinen in Richtung Westen verhindert und damit die Infektionskette unterbrochen werden. Das Schutzkorridorkonzept ist Teil der umfangreichen Bekämpfungsstrategie der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg.

Tierseuchenbekämpfung ist Ländersache, selbstverständlich unterstützt das BMEL die betroffenen Bundesländer jederzeit unverzüglich mit Rat und Tat. Bereits im August hatte das BMEL in Brüssel dafür geworben, dass die Bekämpfungs- und Überwachungsmaßnahmen in Niedersachsen entsprechend mit einer Fristverkürzung für die Sperrzonen honoriert werden.

 

Auf Betreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will die EU-Kommission die Aufhebung der niedersächsischen ASP-Sperrzonen um neun Tage auf den 5. Oktober 2022 vorverlegen. Die Korrektur soll zeitnah dem entsprechenden Ausschuss der Mitgliedsstaaten zur Bestätigung vorgelegt werden. Es bedeutet das Ende von Sperrmaßnahmen während einer grundsätzlich vorgeschriebenen 90tägigen Frist - ab der durchgeführten ersten Reinigung und Desinfektion des Seuchenbestandes. Die EU-Kommission hatte im bisherigen Durchführungsbeschluss irrtümlich die Frist bis zum 14. Oktober genannt. Auf diesen Fehler hatte das BMEL hingewiesen.

Das BMEL unterstützt in bewährter Weise engagiert die betroffenen Bundeländer bei der Erstellung der Anträge und der Darlegung der ASP-Bekämpfung gegenüber der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten mit Nachdruck. Dem Antrag auf eine Verkürzung der Frist auf weniger als 90 Tage hat die Kommission allerdings nicht zugestimmt. Die Gründe laut EU-Kommission: Mit den Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in drei verschiedenen Bundesländern (Brandenburg, Baden-Württemberg und Niedersachsen) sei die epidemiologische Situation in Deutschland unsicherer. Vor diesem Hintergrund bestehe ein erhöhtes Risiko einer weiteren ASP-Übertragung in verschiedene und voneinander weit entfernte Gebiete in Deutschland sowie die angrenzenden Mitgliedstaaten wie Niederlande und Frankreich.

Das BMEL lotet in Abstimmung mit den betroffenen Ländern und der EU-Kommission und in Gesprächen mit der Wirtschaft darüber hinaus alle Möglichkeiten im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit aus, um die Schlachtung und Vermarktung der Schweine in den Sperrzonen zu unterstützen.

Tierseuchenbekämpfung ist Ländersache, dennoch unterstützt das BMEL die betroffenen Bundesländer jederzeit unverzüglich mit Rat und Tat. Zuletzt hatte das BMEL in Brüssel dafür geworben, dass die Anstrengungen und Schutzmaßnahmen in Niedersachsen entsprechend mit einer Fristverkürzung für die Sperrzonen honoriert werden.

 
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